Den heutigen Tag haben wir uns für diverse Unterschriften und Termine freigehalten.
Nach einer knappen Woche Verzögerung konnten wir heute den Werkvertrag bei NURDA unterschreiben.
Leider hatte unser Berater Herr Krüger am vergangenen Freitag einen kleinen Privat Unfall und den an dem Tag angesetzten Termin zur Unterschrift konnten wir daher leider nicht wahrnehmen.
„Ob wir abergläubisch sind?“ fragte mich Herr Krüger bei seinem Anruf aus dem Krankenhaus um den Termin abzusagen 😉
Nach ein wenig Hin und Her und Anpassungen hier und dort haben wir heute die finalen Werkverträge und Angebote zugesendet bekommen.
Im Vorfeld konnte haben wir die Entwürfe bereits prüfen lassen. Es gibt ein paar Abweichungen, was den Zahlungsplan angeht. Diese liegen aber noch im Rahmen.
Daher können wir diese Verträge nun unterschreiben.
Vorläufiger Termin ist Freitag der 04.03.2016.
Nach Auskunft von Herrn Krüger gibt NURDA Hausbau folgende Zeiten für den Hausbau als Richtwerte vor:
Nach Auftragseingang dauert es ca. 10 Tage, bis NURDA den Hausbau bestätigt
Anschließend erfolgt nach ca. 14 Tagen die Baudurchsprache
Nach der Baudurchsprache werden durch NURDA die Bauantragsunterlagen inkl. Versorgungspläne innerhalb von 4-5 Wochen erstellt. Diese werden nach Unterschrift durch den Bauherrn ans Bauamt und die Versorger geschickt.
Die Genehmigung des Bauantrages dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen. Parallel dazu wird die Statik berechnet und die Ausführungspläne erstellt.
Wenn die Genehmigung erteilt worden ist, kann die Ausführungsplanung feingeplant und unterschrieben werden (Nach Unterschrift unter den Ausführungspläne zuzüglich 4 Wochen beginnt die Bauzeitgarantie von 7 Monaten).
Nun benötigt NURDA noch 4-5 Wochen für die zeitliche Einplanung der Subunternehmer.
Gemeinsam mit einem guten Bekannten, der als Anwalt tätig ist, sind wir heute den Werkvertrag durchgegangen und haben uns auch speziell den Zahlungsplan und das Thema Vertragserfüllungsbürgschaft und Finanzierungsbürgschaft angeschaut. Hier haben wir für beide Vertragsparteien eine gute Lösung gefunden.
Auch das Thema Belüftung während der Bauzeit ist ein Knackpunkt.
Hier wollte NURDA die Verantwortung auf uns als Bauherren abgeben.
Wir haben uns nun darauf geeinigt, dass wir als Bauherrengemeinschaft den Bauunternehmer mit unserer Arbeitskraft bei der Durchführung der Lüftung unterstützen.
Schlussendlich kommt Vertrag ja von „vertragen“ und ich denke mit unseren Ergänzungen können nun beide Parteien gut mit diesem Vertrag leben.
Für uns als Bauherren ist es schwierig die Feinheiten im Werkvertrag, der Bau- und Leistungsbeschreibung und teilweise auch in den Angeboten nachzuvollziehen.
Daher hatten Tim, Felix und ich heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale mit Herrn Muschter. Svenja und Mireya konnten leider nicht teilnehmen, da der Termin mitten am Arbeitstag lag. Wir drei sind auf Grund unserer Tätigkeit etwas flexibler.
Der Termin war hilfreich und hat uns darin bestärkt einen guten Bauträger ausgewählt zu haben. Es gab ein paar kleinere Anmerkungen zum Beispiel zur Ausübung des Hausrechts.
Wir könnten uns auch gut vorstellen, dass Herr Muschter die Baubegleitung auf unseren Baustellen durchführt.