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Alles klar… oder doch nicht?

Am 28.07.2016 hatten wir ja bereits unsere Ausführungsplanung unterschrieben. Einige Änderungen wurden per Hand ergänzt und sollten nun final eingeabeitet werden.

Da wir bei unserem Besuch am 03.08. bei Othmer gesehen haben, dass die neue Pläne augescheinlich erstellt und bereits verteilt worden sind, haben wir am darauffolgenden Tag nachgefragt.

Am Hochzeitstag von Tim&Mireya (05.08.) haben wir dann eine Antwort von NURDA zu den offenen Punkten erhalten.

Daraus ging hervor, dass wir uns noch einmal mit NURDA treffen sollten, da einige Punkte noch nicht geklärt waren:

  • Fenstehöhen im OG entsprachen noch nicht dem NURDA Standard (zu klein)
  • Geschosserhöhung OG immer noch nicht zufriedenstellend gelöst (BTW: Diese wurde von uns nicht angefragt, sondern uns als „technisch notwendig“ verkauft)
  • Einige Angebotsoptionen waren leider noch immer unklar

Auf unseren Wunsch haben wir für den 12.08. einen Termin mit NURDA ausgemacht. Wir dachten, dass wir die offenen Themen schnell und einfach klären können.

Zu unserer Überraschung wurde uns bei diesem Termin eröffnet, dass NURDA die Ausführung der Bodenplatte ändern möchte.
Dieses Thema wurde uns bereits im April zur Baudurchsprache eröffnet und auf die Ausführungsplanung und die Berechnung des Statikers vertagt. Da wir die Ausführungsplanung ja bereits am 28.07. mit der NURDA Standardgründung unterschrieben hatten und wir auch explizit das Thema angesprochen hatten, war es für uns erledigt.

Da wir hier immerhin über Mehrkosten i.H.v ungefähr 4500€ sprechen haben wir ein Detailiertes Angebot über die Gründungsmehrkosten angefordert und um eine Stellungnahme des Statikers, warum die Gründung über Streifenfundamente nicht zulässig ist, bis zum 18.08.  gebeten.

Im Baugrundgutachten vom 17.03.2016 werden sowohl die Streifenfundament- als auch die Fundamentbodenplattengründung als möglich aufgezeigt. Dieses Gutachten lag NRUDA ebenfalls seit dem 17.03.2016 vor.

Nach viel Hin und Her und dem offiziellen Schreiben von NURDA am 22.08., dass wir durch unseren Informationsbedarf den Baubeginn verzögern und wir doch bitte bis zum 23.08. die Mehrkosten für die Fundamentplattengründung freigeben sollen, taten wir das.

In diesem Schreiben bestätigte NURDA uns den Baubeginn für den 25.08.2016.