Seit dem 4.10. liegt uns eine Rechnung von NURDA über einen statischen Nachtrag vom 30.08. vor.
Da wir aber keine Änderungen seid dem 28.07. (Finalisierung & Unterschrift Ausführungsplanung) mehr beauftragt hatten, sondern lediglich die bei Übernahme der handschriftlichen Änderung unserer Architektin in die elektronischen Pläne aufgetretenen Fehler haben korrigieren lassen, konnten wir die Rechtmäßigkeit dieser Rechnung nicht nachvollziehen.
Zunächst wurde uns als Begründung die Änderung der Stürze im OG genannt – was falsch war.
Nun heißt es auf einmal, dass es die Garderobennische im Flur EG sei, welche wir aber bereits vor den Ausführungsplänen einplanen lassen. Diese Begründung ist also auch falsch.
Mal sehen was als nächstes kommt…
Gemäß der Bau- und Leistungsbeschreibung von NURDA sind Planungs- und Architektenleistung bis Unterschrift Ausführungsplanung inklusive.